Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten.
Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen (Pflegegradabhängig).
Zum 1. Januar 2017 haben Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 das bisherige System der Pflegestufen abgelöst.
Leistungen nach Pflegegraden:
Leistungen
Pflegegeld (monatlich)
Diesen Betrag erhalten Sie selbst, wenn Sie keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen
PG1: 0 € / PG2: 316 € / PG3: 545 € / PG4: 728 € / PG5: 901 €
Pflegesachleistungen (monatlich) / Kombileistungen
Diesen Betrag kann ein Pflegedienst in Anspruch nehmen. Unverbrauchtes Budget erhalten Sie
PG1: 0€ / PG2: 724 € / PG3: 1.363 € / PG4: 1.693 € / PG5: 2.095 €
Verhinderungspflege
Kann zusätzlich einmal jährlich für max. 6 Wochen in Anspruch genommen werden
PG1: 0 € / PG2: 1.612 € / PG3: 1.612 € / PG4: 1.612 € / PG5: 1.612 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Kann für Hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden
Bei allen Pflegegraden: 125 € pro Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Hierzu zählen z.B. Handschuhe oder Inkontinenzmaterial
Bei allen Pflegegraden 40 € pro Monat
Hausnotruf
Besuchen Sie gerne das Untermenü "Malteser Hausnotruf"
Bei allen Pflegegraden: 25,50 € pro Monat