Ambulante
Krankenpflege nach SGB V

Ambulante Krankenpflege bezieht sich auf medizinische Pflegeleistungen, die in der häuslichen Umgebung eines Patienten erbracht werden. Diese Form der Pflege ist besonders wichtig für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Verletzung oder nach einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung benötigen, aber nicht in eine stationäre Einrichtung gehen möchten oder können.

Zu den typischen Leistungen der ambulanten Krankenpflege gehören:

  • Wundversorgung: Behandlung und Pflege von Wunden, Verbänden und postoperativen Narben.
  • Medikamentengabe: Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten, einschließlich Injektionen oder Infusionen.
  • Vitalzeichenkontrolle: Überwachung von Blutdruck, Puls, Temperatur und anderen wichtigen Gesundheitsparametern.
  • Ernährungsberatung: Unterstützung bei der Ernährung, insbesondere bei speziellen diätetischen Bedürfnissen.
  • Schmerzlinderung: Maßnahmen zur Schmerzkontrolle und -management.
  • Pflege bei chronischen Erkrankungen: Unterstützung und Anleitung für Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Ambulante Krankenpflege wird in der Regel von qualifizierten Pflegekräften, Krankenschwestern oder -pflegern durchgeführt und kann je nach Bedarf regelmäßig oder sporadisch erfolgen. Die Kosten für diese Leistungen können oft über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Persönliche Betreuung Ihrer Liebsten.

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