§ 45b SGB XI (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch) bezieht sich auf die Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland. Insbesondere regelt dieser Paragraph die sogenannten "Entlastungsleistungen" für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige.
Hier sind einige wichtige Punkte zu § 45 SGB XI:
- Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, der zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. Dieser Betrag kann für verschiedene Dienstleistungen verwendet werden, die die häusliche Pflege entlasten.
- Anwendungsbereich: Die Regelungen gelten für Menschen, die in den Pflegegraden 1 bis 5 eingestuft sind. Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder andere unterstützende Maßnahmen verwendet werden.
- Ziel: Ziel dieser Regelung ist es, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen zu fördern und gleichzeitig die Angehörigen zu entlasten.
- Betrag: Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit bis zu 125 Euro pro Monat (Stand 2023), kann aber je nach Gesetzesänderungen variieren.