Körperbezogene
Pflegeleistungen nach §36 SGB XI

Körperbezogene Pflegeleistungen im ambulanten Bereich beziehen sich auf die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Diese Leistungen werden von ambulanten Pflegediensten erbracht und sind darauf ausgelegt, die Grundbedürfnisse der Patienten zu decken.

Zu den häufigsten körperbezogenen Pflegeleistungen gehören:

  • Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene, wie Waschen, Duschen, Zähneputzen und Haarpflege.
  • Ankleiden: Hilfe beim An- und Auskleiden, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Essen und Trinken: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, sei es durch Zubereitung von Mahlzeiten oder Hilfe beim Essen.
  • Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen oder Gehen, um die Selbstständigkeit zu fördern.
  • Lagern und Positionieren: Hilfe beim Umlagern im Bett oder beim Sitzen, um Druckgeschwüre zu vermeiden.

Diese Leistungen sind wichtig, um die Lebensqualität der pflegebedürftigen Personen zu verbessern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Kosten für ambulante Pflegeleistungen können in der Regel über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Persönliche Betreuung Ihrer Liebsten.

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